Das Urheberrecht im französischen Internet

Durch die weltweite Funktionsweise des Internets ist es schwierig, international gültige Gesetze zu entwerfen. Deshalb entscheidet jede Nation für sich, inwieweit sie Urheberrechte im Internet schützen wollen bzw. ihre Verletzung bestrafen.

Bereits im Jahr 2007 wurde bekannt, dass die französische Regierung plant, härter gegen Urheberrechtsverstösse vorzugehen. Ein neues Gesetz sollte verabschiedet und eine neue Behörde eingesetzt werden, die Urheber-rechtsverletzungen im Internet bekämpfen und Verstösse ahnden soll. Nachdem zuvor andere Gesetzesentwürfe erfolglos blieben, nahm die Behörde „Haute Autorité pour la diffusion des Oeuvres et la protection des droits sur Internet“, abgekürzt Hadopi genannt, zu Beginn des Jahres 2010 ihre Geschäfte auf. Die Provider waren nun verpflichtet, IP Adressen an Hadopi zu melden, von denen aus illegal angebotene Dateien heruntergeladen wurden. Der Inhaber der betroffenen IP Adresse sollte dann möglichst unbürokratisch behandelt werden: Beim ersten Verstoss gegen das Urheberrecht wurde von Hadopi eine Warn-Email versendet, beim zweiten Mal ein eingeschriebener Brief und beim dritten Verstoss wurde ein vereinfachtes Gerichtsverfahren eingeleitet: Der vermeintliche Raubkopierer konnte darin mit einer Geldbusse bis zu 1500 CHF und einer Internetsperre von bis zu 30 Tagen belegt werden.  Dieses Verfahren wurde nach einer Sportanalogie aus dem amerikanischen Baseball „Three Strikes“-Modell genannt.

Bereits im Oktober 2010 wurden 580’000 erste Warnungen und 35 000 Zweitwarnungen versandt. 22 Millionen Meldungen über Verstösse gegen das Urheberrecht gingen bei Hadopi insgesamt ein. 60 Internetnutzern drohte vorübergehende Kappung ihres Netzzugangs sowie eine Geldstrafe. Doch die Rechtslage war nicht eindeutig: Schliesslich konnte zwar die IP-Adresse ermittelt werden, was aber nicht zwingend die dazu registrierte Person als Täter auswies. In einer Wohngemeinschaft kommen zum Beispiel dazu alle Mitbewohner in Frage. Schlussendlich wurden nur drei Personen gerichtlich verurteilt: In einem Fall wurde eine Busse von 150 Euro verhängt, in einem wurde lediglich eine richterliche Verwarnung ausgesprochen und im dritten Fall wurde der mutmassliche Angeklagte freigesprochen. Hadopi selbst verwies zwar darauf, dass die Mehrheit der rund 1,2 Millionen angeschriebenen Nutzer auf weitere illegale Aktivitäten verzichten würde.

Aus In- und Ausland gab es starke Kritik an der Praxis der Behörde: Die französische Kulturministerin Aurélie Filippetti hielten dem „Erfolg“ erhebliche Kosten von rund 12 Millionen Euro für 60 Hadopi-Mitarbeiter entgegen. Eine speziell angelegte Studie der Universitäten Delaware und Rennes ergab, dass sich in Frankreich kaum jemand von den Piratenjägern der Behörde abschrecken liess. Die Politik der Internetsperren wurde schliesslich entschärft und stattdessen sollten nur noch Geldbussen eingesetzt werden. Die Aufsicht darüber soll einer anderen Behörde übertragen werden, der französischen Regulierungsbehörde für Fernsehen und Rundfunk Conseil supérieur de l’audiovisuel (CSA). Ob diese Behörde mehr Erfolg haben wird, muss die Zukunft zeigen.

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